Die neue Spielplatzsatzung für
die Spielplätze im Neustädter Stadtgebiet war einer der Punkte in der jüngsten Stadtratssitzung.
In die einstimmig beschlossene Satzung aufgenommen wurden unter anderem ein
Fußballspiel-Verbot sowie bestimmte Hygienevorschriften.
„Auf den Spielplätzen im
Stadtgebiet unterscheiden wir zwischen Kleinkind-Spielbereich und dem Bereich
für größere Kinder", teilte Bürgermeister Sebastian Dippold auf der vergangenen
Stadtratssitzung mit, „im Kleinkind-Bereich ist das Fußballspielen künftig
untersagt".
Spielplatz
Rastenhofer Str.
Die in Neustadt generell nicht
geltende Mittagsruhe sei aus der Satzung genommen, gewisse Hygienevorschriften
ergänzt worden, informierte Dippold. „Kinder mit ansteckenden Krankheiten wie
Windpocken dürfen sich nicht auf dem Spielplatz aufhalten."
Vor allem Gerhard Steiner
(Freie Wähler) begrüßte die neue Satzung im Hinblick auf das
Fußballspiel-Verbot im Kleinkind-Bereich der Spielplätze.
Hintergrund der Satzung sei,
dass die Ordnungsbehörden sowie die Polizei dadurch leichter tätig werden
könnten. Allgemeines, wie Öffnungszeiten und das Rauchverbot, sei ebenfalls auf
den Tafeln, die auf den Spielplätzen errichtet werden sollen, ersichtlich.
Dem Vorschlag seitens Armin Aichinger
(CSU), den Verweis auf die Spielplatzsatzung per QR-Code auf die Tafeln zu
integrieren, war der Rathauschef positiv gestimmt. „Wichtig ist nur, auf die
Satzung zu verweisen, das kann man sicherlich auch mit einem QR-Code machen".