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Breitband Förderverfahren – BayGibitR 2

Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern
(Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)


BayGibitR - Breitband Förderverfahren
Die Stadt Neustadt a.d. Waldnaab beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)".
 
Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente. Alle weiteren Informationen zur Richtlinie sowie Hinweise sind auf https://www.schnelles-internet-in-bayern.de/ veröffentlicht.
 
Kontaktperson:                Peter Forster
E-Mail:                             pforster@neustadt-waldnaab.de
Tel.:                                  +49 9602 9434-12  
 
Förderschritt 1 – BayGibitR, Beginn Bestandsaufnahme (16.02.2023)
Gemäß der BayGibitR hat die Stadt Neustadt a.d. Waldnaab für das vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload auf einer Karte nachfolgend veröffentlicht. Die entsprechende Adressliste erhalten Sie per E-Mail nach der Einsendung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung sowie dem Einverständnis zu den Nutzungsbedingungen.
Dokumente:
 
Förderschritt 2 – BayGibitR, Markterkundung Bekanntmachung (16.02.2023)
Die Stadt Neustadt a.d. Waldnaab veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR eine Befragung im Rahmen dieser Markterkundung.
Die Kommune bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 31.03.2023 an der Markterkundung zu beteiligen.
Mit dem Download der Adressliste erklären Sie sich mit den Regelungen der Verpflichtungserklärung sowie den Nutzungsbedingungen einverstanden. Die Verpflichtungserklärung muss nicht unterzeichnet werden.
Dokumente:
 
 
Zusatz:
Förderschritt 2 – BayGibitR, Markterkundung Bekanntmachung, Nachtrag (04.07.2023)
Die Stadt Neustadt a.d. Waldnaab veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR eine Befragung im Rahmen dieser Markterkundung.
Die Kommune bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 11.08.2023 an der Markterkundung zu beteiligen. 
 
Dokumente:
 

Förderschritt 3 – BayGibitR, Veröffentlichung Ergebnis der Markterkundung

Die Stadt Neustadt a.d. Waldnaab hat eine Markterkundung nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt.
Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.
 
Dokument:
 
Förderschritt 4 – BayGibitR, Auswahlverfahren Bekanntmachung
 
Die Stadt Neustadt a.d.Waldnaab führt zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 7 der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR) durch.
 
Zugrunde liegt hierfür die Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR).
 
Alle nötigen Dokumente und Informationen sind ausschließlich über die Vergabeplattform abzurufen.
 
Das Vergabeverfahren erfolgt elektronisch über (URL): https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av1f4a30
 
Förderschritt 5 - BayGibitR, Auswahlverfahren Ergebnis
 
Bekanntmachung der Stadt Neustadt a.d. Waldnaab bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie – BayGibitR.
 
 
Förderschritt 6 - Zuwendungsbescheid
Die Stadt Neustadt a.d. Waldnaab hat am 28.03.2024 den Zuwendungsbescheid der Regierung der Oberpfalz erhalten.

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