Informationen über fernauslesbare
Ultraschall-Wasserzähler
Bis
voraussichtlich Ende 2029 sollen alle herkömmlichen mechanischen
Flügelrad-Hauswasserzähler durch fernauslesbare Ultraschall-Wasserzähler
ausgetauscht werden.
Warum haben
wir uns für die batteriebetriebenen elektronischen Zähler entschieden?
Als
Wasserversorger sind wir nicht nur dafür verantwortlich Ihnen Wasser in
einwandfreier Qualität zu liefern, sondern legen auch Wert auf eine einfache
und verlässliche Verbrauchsabrechnung.
Es gibt hier
innovative Technologien, die in der Lage sind exaktere Messergebnisse als
bisher zu liefern, die für Sie als Hauseigentümer eine Vereinfachung bringt und
uns eine effizientere Datenverarbeitung ermöglicht.
Die
Ultraschall- Technologie stellt genaue Messergebnisse sicher. Es werden
kleinste, unkontrolliert abfließende Wassermengen durch Leckage, defekte
Toilettenspülung oder einem Heizungssicherheitsventil erfasst und als
Fehlermeldung auf dem Display mit einem entsprechenden Symbol -tropfender Wasserhahn-
angezeigt. Bei regelmäßiger Kontrolle durch den Hauseigentümer können daher
Fehlmengen vermieden werden.
Wie
umweltschonend ist der neue Zähler?
Die
bisherig eingebauten mechanischen Wasserzähler wurden regelmäßig alle sechs
Jahre wegen Ablaufs der Eichfrist ausgetauscht. Die neuen
Ultraschall-Wasserzähler enthalten keine beweglichen Teile, sind also frei von
Verschleiß und können somit bis zu 15 Jahre (= Lebensdauer der fest eingebauten
Batterie) in Betrieb bleiben.
Welcher
Aufwand entsteht für Hauseigentümer und wie verlässlich sind die Daten?
Mit dem
Einbau des Funkwasserzählers entfällt für Sie als Hauseigentümer die jährliche
Übermittlung des Zählerstands mit Ablesedatum 31. Dezember. Der Zähler wird
vorprogrammiert eingebaut, dass der Zählerstand automatisch zum 31. Dezember
festgehalten wird. Von uns wird dann einmal im Jahr, regelmäßig im
darauffolgenden Januar, der Zählerstand per Funksignal von einem langsam
fahrenden Bauhoffahrzeug von der Straße aus abgerufen. Das Funksignal wird in
regelmäßigen Abständen gesendet und dauert nur 4 Millisekunden (0,004
Sekunden). Die Maximalleistung liegt mit 7 Milliwatt (0,007 Watt) deutlich
unter der Sendeleistung eines schnurlosen Telefons (DECT-Standard) mit 250
Milliwatt oder eines Babyphones (ca. 10 Milliwatt) und ist daher unbedenklich.
Durch diese Art der Erfassung und Weiterverarbeitung Ihrer Zählerdaten sind
Ablese-, Übermittlungs- und Erfassungsfehler so gut wie ausgeschlossen.
Wie steht es
um die Datensicherheit?
Die neuen
Zähler speichern die Verbrauchswerte und senden diese als Datenpaket per
Funksignal an den Empfänger im Bauhoffahrzeug. Das gesendete Datenpaket ist
verschlüsselt und gibt keinerlei Rückschlüsse auf Ihr persönliches
Verbrauchsverhalten, denn es werden lediglich die Zählernummer, der Zählerstand
zum 31. Dezember sowie eventuelle Fehlermeldungen übermittelt. Erst unsere
Mitarbeiter in der Verwaltung ordnen die Zählernummer mit dem dazugehörigen
Zählerstand Ihrer Adresse zu und erstellen schließlich die
Jahresverbrauchsabrechnung.
Was kostet
der Austausch?
Der
Austausch ist für Sie kostenlos. Wie die derzeit eingebauten mechanischen
Zähler sind diese Eigentum der Stadt Neustadt a.d.Waldnaab. Die entstehenden
Kosten sind über die Grund- und Verbrauchsgebühren abgedeckt.
Muss ich
nach dem Austausch den Zählerstand noch melden?
Nein. Mit
dem Einbau des Ultraschall-Wasserzählers entfällt für Sie die jährliche
Ablesung und Meldung des Wasserzählerstandes zum 31. Dezember.
Ist es
möglich den Wasserverbrauch auch selbst zu kontrollieren?
Ja. Was
bisher durch ein mechanisches Zählwerk angezeigt wurde, ist jetzt digital
ablesbar und somit benutzerfreundlicher. Aus Gründen der Überwachung Ihrer
Trinkwasseranlage empfehlen wir mehrmals pro Jahr einen Blick auf das Display
zu werfen.
Wann wird
der Zähler ausgetauscht?
Sobald die Eichfrist Ihres alten Zählers
abgelaufen ist, wird durch unseren Wasserwart der neue Zähler eingebaut.
Sollten Sie nicht angetroffen werden, hinterlässt unser Mitarbeiter ein
Schreiben mit Kontaktdaten zwecks Terminvereinbarung.