14.08.2026
Zugewachsene Gehwege und Straßenränder: Stadt kündigt notwendige Maßnahmen an
Die Stadt hat im gesamten Stadtgebiet kontrolliert, ob Bäume, Sträucher und Hecken ausreichend zurückgeschnitten sind. Vielerorts sind Sträucher, Bäume und auch Unkraut kräftig gewachsen. Wo ein Rückschnitt notwendig ist, erhalten die betroffenen Grundstückseigentümer in den kommenden Tagen Post vom Ordnungsamt mit der Aufforderung, ihrer Pflicht nachzukommen.
Überhängende Äste und zu weit in den öffentlichen Verkehrsraum ragende Hecken können schnell zu einem Sicherheitsproblem werden. Sie können Geh- und Radwege verengen, die Sicht auf Straßen und Einmündungen beeinträchtigen oder Verkehrszeichen, Straßennamenschilder und Straßenbeleuchtungen verdecken. Deshalb sind Grundstückseigentümer und Anlieger verpflichtet, für einen ausreichenden Rückschnitt auf ihrem Grundstück zu sorgen.
Bei den Kontrollfahrten hat das Ordnungsamt verschiedene Bereiche im Stadtgebiet überprüft. Dabei wurde insbesondere darauf geachtet, ob Bewuchs in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragt und dadurch Fußgänger, Radfahrer oder den Straßenverkehr beeinträchtigt. Zusätzlich wurde darauf geachtet, dass durch übermäßigen Bewuchs keine Kanalabläufe und Straßeneinläufe verstopft werden. Insbesondere bei Starkregen kann ein fehlender Wasserabfluss schnell zu Straßenüberschwemmungen führen.
Ist nach Einschätzung des Ordnungsamtes ein Rückschnitt erforderlich, werden die jeweiligen Grundstückseigentümer schriftlich informiert. Mit dem Schreiben erhalten sie den Hinweis, den notwendigen Rückschnitt vorzunehmen und damit ihrer Verpflichtung nachzukommen.
Die Stadt appelliert deshalb an alle Grundstückseigentümer, ihre Hecken, Sträucher und Bäume regelmäßig zu kontrollieren und bei Bedarf zurückzuschneiden. Ein rechtzeitiger Rückschnitt trägt nicht nur zu einem gepflegten Stadtbild bei, sondern vor allem zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer.