11.08.2026
Wasserzähler werden digital – Eigentümer müssen jetzt handeln
Die Stadt stellt ihre Wasserversorgung Schritt für Schritt auf moderne digitale Ultraschallwasserzähler um. Damit der Austausch reibungslos erfolgen kann, müssen Grundstückseigentümer ihre Wasserzähleranlage bis spätestens 30. September 2026 überprüfen und bei Bedarf durch eine Fachfirma nachrüsten lassen.
Auf die Grundstückseigentümer kommt damit zunächst eine wichtige Aufgabe zu: Bevor die Mitarbeiter der städtischen Wasserversorgung den bisherigen mechanischen Wasserzähler gegen einen modernen Ultraschallwasserzähler austauschen können, muss die vorhandene Wasserzähleranlage den technischen Anforderungen entsprechen.
Zählerbügel und Absperrventile überprüfen
Die Wasserzähleranlage hinter der Übergabestelle des Hausanschlusses gehört zur privaten Hausinstallation und liegt damit im Verantwortungsbereich des Grundstückseigentümers. Deshalb müssen die Eigentümer bis spätestens 30.09.2026 eine Fachfirma mit der Überprüfung der Anlage beauftragen.
Besonders wichtig ist dabei der Wasserzählerbügel. Er sorgt dafür, dass der Wasserzähler spannungsfrei und fachgerecht eingebaut werden kann. Ist auf dem Grundstück bereits ein geeigneter und technisch einwandfreier Wasserzählerbügel vorhanden, muss dieser selbstverständlich nicht ausgetauscht werden. Auch die vorhandenen Absperrventile müssen überprüft werden. Sind Zählerbügel oder gegebenenfalls Absperrventile nicht mehr gängig, nicht geeignet oder entsprechen sie nicht den technischen Anforderungen, müssen sie durch eine Fachfirma ausgetauscht beziehungsweise nachgerüstet werden.
Ob tatsächlich ein Austausch erforderlich ist, kann die beauftragte Fachfirma vor Ort feststellen. Die Stadt empfiehlt, die Arbeiten von einem zugelassenen Installationsunternehmen durchführen zu lassen.
Erst die Vorbereitung, dann der neue Zähler
Ist die Wasserzähleranlage entsprechend vorbereitet, folgt der zweite Schritt: Die Mitarbeiter der städtischen Wasserversorgung tauschen die bisherigen mechanischen Wasserzähler gegen digitale Ultraschallwasserzähler aus. Dieser turnusmäßige Austausch ist für die Grundstückseigentümer kostenfrei.
Der Wasserzähler selbst bleibt im Eigentum der Stadt. Die Wasserzähleranlage auf der privaten Seite des Hausanschlusses fällt dagegen weiterhin in den Verantwortungsbereich des jeweiligen Grundstückseigentümers.
Damit der Wechsel durchgeführt werden kann, muss der Wasserzähler für die Mitarbeiter der Wasserversorgung jederzeit frei zugänglich sein. Eine rechtzeitige Überprüfung der Anlage ist deshalb besonders wichtig. So können notwendige Nachrüstungen noch vor dem eigentlichen Zählerwechsel vorgenommen und Verzögerungen vermieden werden.
Ultraschalltechnik bringt Vorteile
Mit den neuen Geräten setzt die Stadt auf eine moderne und verschleißarme Technik. Die digitalen Ultraschallwasserzähler ermöglichen eine präzise Erfassung des Wasserverbrauchs und verfügen darüber hinaus über zusätzliche Diagnosefunktionen.
So können die Geräte beispielsweise Hinweise auf ungewöhnliche Wasserverbräuche oder mögliche Leckagen innerhalb der Hausinstallation liefern. Auch bei der jährlichen Zählerstandserfassung soll die neue Technik den Aufwand reduzieren: Die Verbrauchsdaten können künftig per Funk ausgelesen werden. In der Regel ist es dadurch nicht mehr erforderlich, für die Ablesung das Gebäude zu betreten.
Wer seinen Wasserverbrauch selbst kontrollieren möchte, kann den aktuellen Zählerstand weiterhin direkt am Display des Wasserzählers ablesen.
Daten werden verschlüsselt übertragen
Auch bei der digitalen Auslesung bleibt der Datenschutz gewährleistet. Die Übertragung der Daten erfolgt verschlüsselt und ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.
Erfasst werden nur die Daten, die für die Wasserversorgung und Verbrauchsabrechnung beziehungsweise den ordnungsgemäßen Betrieb der Wasserversorgungsanlage erforderlich sind. Dazu gehören insbesondere die Zählernummer, der aktuelle Zählerstand sowie technische Status- und Fehlermeldungen.
Frist 30.09.2026 unbedingt beachten
Für die Grundstückseigentümer ist damit vor allem der erste Schritt entscheidend: Bis zum 30.09.2026 muss die vorhandene Wasserzähleranlage durch eine Fachfirma überprüft und bei Bedarf angepasst werden. Wer rechtzeitig handelt, trägt dazu bei, dass der anschließende Austausch des Wasserzählers durch die städtische Wasserversorgung problemlos erfolgen kann.
Die technischen Anforderungen an die Wasserzähleranlage ergeben sich unter anderem aus den allgemein anerkannten Regeln der Technik, insbesondere der DIN EN 806, der DIN 1988-200 und dem DVGW-Arbeitsblatt W 406.
Bei Fragen steht unser städtisches Wasserwerk unter 09602/9434-44 oder wasserwerk@neustadt-waldnaab.de zur Verfügung.
Das Wichtigste auf einen Blick Frist: Die Überprüfung und gegebenenfalls erforderliche Nachrüstung muss bis spätestens 30.09.2026 erfolgen. Wer muss handeln? Die Grundstückseigentümer sind für die Wasserzähleranlage hinter der Übergabestelle des Hausanschlusses verantwortlich. Was ist zu tun? Eine Fachfirma muss die vorhandene Wasserzähleranlage überprüfen. Was muss möglicherweise erneuert werden? Insbesondere der Wasserzählerbügel und gegebenenfalls die Absperrventile, wenn diese nicht mehr gängig oder technisch nicht geeignet sind. Wer tauscht den Wasserzähler? Nach erfolgter Vorbereitung übernehmen die Mitarbeiter der städtischen Wasserversorgung den Austausch. Was kostet der Wasserzählerwechsel? Der turnusmäßige Wechsel auf den digitalen Ultraschallwasserzähler ist für die Grundstückseigentümer kostenfrei. Wichtig für den Einbau: Der Wasserzähler muss für die Mitarbeiter der Wasserversorgung jederzeit frei zugänglich sein. Vorteile: Präzise und verschleißarme Verbrauchserfassung, Diagnosefunktionen sowie künftig eine Auslesung per Funk. Datenschutz: Die Datenübertragung erfolgt verschlüsselt und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Fragen: Die Wasserversorgung ist unter 09602/9434-44 oder wasserwerk@neustadt-waldnaab.de erreichbar. Foto: Beispiel einer ordnungsgemäßen Wasserzähleranlage (Foto: Marco Faltenbacher).