16.03.2026
Online-Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins für die Stichwahl zur Kommunalwahl am 22. März 2026 nicht mehr möglich
Der Wahlschein für die Kommunalwahl am 8. März 2026 konnte online vom10.03.2026 Uhr bis 15.03.2026, 23:59 Uhr beantragt werden.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist dies leider nicht mehr möglich. Bitte nehmen Sie umgehend Kontakt mit der Stadt Neustadt an der Waldnaab auf, falls Sie per Briefwahl wählen wollen.
Bis 20. März 2026, haben Sie noch folgende Möglichkeiten, einen Wahlschein zu beantragen:
Persönliche Beantragung und- persönliche Abholung der Briefwahlunterlagen oder- Abholung durch eine andere Person mit schriftlicher Vollmachtbei der Stadt Neuadt an der Waldnaab.
Weitere Informationen finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.
ACHTUNG:
Sollten Sie bereits die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl (bei Beantragung für die Kommunalwahl am 08.03.2026) beantragt haben, bekommen Sie die Unterlagen automatisch zugesandt.
Eine erneute Beantragung ist in diesem Fall nicht mehr notwendig!
Ihr Wahlamt