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10.03.2026

Online-Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins für die Stichwahl zur Kommunalwahl am 22. März 2026

Nur für Wahlberechtigte, die im Wählerverzeichnis der Gemeinde eingetragen sind!Die Antragstellung ist nur vom 10.03.2026 bis 15.03.2026 möglich!

Bis 20. März 2026, 15 Uhr, haben Sie noch folgende Möglichkeiten, einen Wahlschein zu beantragen:Persönliche Beantragung und persönliche Abholung der Briefwahlunterlagen oder Abholung durch eine andere Person mit schriftlicher Vollmacht bei Ihrer Gemeinde (Hauptwohnsitz). Weitere Informationen finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.

Wichtige Hinweise - bitte aufmerksam lesen!

Bitte nur ausfüllen und absenden, wenn Sie durch Briefwahl oder nicht in Ihrem Wahlraum, sondern in einem anderen Wahlbezirk Ihres Landkreises/Ihrer kreisfreien Stadt wählen wollen. Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen. Es ist unzulässig, den elektronischen Wahlscheinantrag für eine/n Andere/n zu stellen! Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar. Auf die weiteren wahlrechtlichen Strafbestimmungen wird ausdrücklich hingewiesen (§§ 107 bis 108d des Strafgesetzbuchs).

Zur Antragstellung klicken Sie auf 

https://serviceportal.komuna.net/iws_IWS/startini.do?mb=9374139

ACHTUNG:

Sollten Sie bereits die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl (bei Beantragung für die Kommunalwahl am 08.03.2026) beantragt haben, bekommen Sie die Unterlagen automatisch zugesandt.

Eine erneute Beantragung ist in diesem Fall nicht mehr notwendig!

Ihr Wahlamt