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03.09.2026

Nachtrag zum Bericht vom 11.08.2026 „Wasserzähler werden digital – Eigentümer müssen jetzt handeln“

Aufgrund von mehreren Nachfragen aus der Bevölkerung und den dadurch entstandenen mehrfachen Anfragen möchten wir den Sachverhalt noch einmal klarstellen.

 

Die Frist bis zum 30.09.2026 betrifft nur die Überprüfung der Wasserversorgungsanlage im Hinblick auf den in den kommenden Jahren anstehenden Einbau von Wasserzählern.

 

Dabei ist zu beachten, dass bei älteren Gebäuden häufig noch keine Wasserzählerbügel eingebaut wurden. Nach den heute gültigen Regelwerken gehören diese jedoch zum Stand der Technik. Auch nach § 10 der Wasserabgabesatzung muss der Grundstückseigentümer dafür sorgen, dass dieser Stand der Technik eingehalten wird.

 

Stellt sich bei der Überprüfung heraus, dass noch kein Wasserzählerbügel vorhanden ist, hat der Grundstückseigentümer bis zum nächsten turnusmäßigen Wasserzählerwechsel Zeit, diesen nachzurüsten.

 

Dabei ist zu beachten, dass in den meisten Fällen auch die bestehende Zuleitung bis zur Übergabestelle angepasst werden muss. Deshalb ist es in diesem Fall unbedingt erforderlich, das Wasserwerk vorher zu informieren. So können die Nachrüstung, der notwendige Umbau des Grundstücksanschlusses und die Anpassung der Hausverbrauchsanlage gemeinsam koordiniert werden.

 

Wenn bereits ein neuer digitaler Wasserzähler eingebaut wurde, aber der Wasserzählerbügel noch fehlt, besteht derzeit kein dringender Handlungsbedarf. Trotzdem sollte man rechtzeitig tätig werden, damit beim nächsten Wasserzählerwechsel alles vorbereitet ist.

 

Intern wurde nun vereinbart, dass alle Hausbesitzer, bei denen ein Wasserzählerwechsel ansteht, bereits zu Beginn des Jahres noch einmal schriftlich darüber informiert werden.

 

Wir weisen außerdem darauf hin, dass der Grundstücksanschluss – also der Bereich vom Wasserschieber in der Straße bis zur Übergabestelle (Absperrvorrichtung vor der Wasseruhr) – von der Stadt unterhalten wird.

 

Deshalb muss jeder Eingriff in diesem Bereich vorher mit dem städtischen Wasserwerk abgestimmt werden.