Kontakt

02.03.2026

Die Frist zur Online-Beantragung von Briefwahlunterlagen ist abgelaufen

Der Wahlschein für die Kommunalwahl am 8. März 2026 konnte online vom 04.02.2026 Uhr bis 01.03.2026, 23:59 Uhr beantragt werden. 

Zum jetzigen Zeitpunkt ist dies leider nicht mehr möglich. Bitte nehmen Sie umgehend Kontakt mit Ihrer Gemeinde (Hauptwohnsitz) auf, falls Sie per Briefwahl wählen wollen.

Bis 6. März 2026, haben Sie noch folgende Möglichkeiten, einen Wahlschein zu beantragen:

Persönliche Beantragung und- persönliche Abholung der Briefwahlunterlagen oder- Abholung durch eine andere Person mit schriftlicher Vollmachtbei der Stadt Neustadt an der Waldnaab.

 

Weitere Informationen finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.

Ihr Wahlamt