Aktuell bekommen die Anwohnerinnen
und Anwohner des Sanierungsgebiets Altstadt, Freyung und östliche Vorstadt
Schreiben vom Amtsgericht Weiden hinsichtlich der Eintragung ihrer Anwesen ins
Grundbuch. Dies verunsichere einige Anwohner. Bürgermeister Sebastian Dippold
klärt nun auf.
„Dass der Stadtrat die
Sanierungssatzung des Sanierungsgebiets Altstadt, Freyung und östliche Vorstadt
beschlossen hat, liegt schon etwas zurück", erwähnt Bürgermeister Sebastian
Dippold, „dass das Schreiben zum jetzigen Zeitpunkt für Verwirrung sorgen kann,
ist verständlich".
Rahmenplan
Sanierungsgebiet „Altstadt, Freyung und nordöstliche Vorstadt". Bild: Stadt
Neustadt.
Die Eintragung ins Grundbuch
der etwa 240 Anwesen im Sanierungsgebiet Altstadt, Freyung und östliche
Vorstadt vollzieht das Amtsgericht aufgrund der Sanierungssatzung, informiert
Christian Schell, zuständig für die Stadtentwicklung der Stadt Neustadt. „Die
Eintragungen haben in den letzten Wochen begonnen, sind aber noch nicht vollständig
abgeschlossen. Das Amtsgericht informiert die Anwohner nun darüber mit einem
Schreiben vom Grundbuchamt". Noch nicht alle Anwohner hätten dieses Schreiben
erhalten. „Uns haben nun Anrufe verunsicherter Anwohner erreicht", so Dippold,
„das Schreiben ist in lupenreinem Amtsdeutsch verfasst und nicht ganz einfach
zu verstehen".
Durch die Eintragung ins
Grundbuch erhält die Stadt Neustadt das Vorkaufsrecht für die Anwesen, die im
Sanierungsgebiet liegen. „Das ist beispielsweise am Stadtplatz seit
Generationen so", erwähnt Dippold, „wenn ein Anwesen im Sanierungsgebiet
verkauft wird, haben wir das Vorkaufsrecht, brauchen dafür allerdings einen
triftigen, einen öffentlich-rechtlichen Grund und soweit ich weiß, hat es das
noch nicht gegeben, die Stadt kann niemanden zum Verkauf zwingen und auch
niemandem sein Anwesen wegnehmen".
Die Eintragung ins Grundbuch
der Anwesen im Sanierungsgebiet habe für die Anwohner Vorteile, merkt Schell
an. „Durch den Sanierungsvermerk besteht die Möglichkeit, städtebauliche
Förderungen zu beantragen und auch von Seiten der Stadt gibt es hier ein
kommunales Förderprogramm, was beispielsweise Fassaden und Fenster angeht."
Das eigentliche Verfahren mit
Beteiligung der Öffentlichkeit und öffentlich-rechtlicher Träger laufe schon
seit 2021, so Schell, im Sommer letzten Jahres habe es dazu eine
Infoveranstaltung gegeben, auch Flyer seien verteilt worden. Zudem sei die
Sanierungssatzung unter anderem im Internet bekannt gemacht worden.In seiner Sitzung vom 8.
November 2023 hatte der Stadtrat die Sanierungssatzung zum Sanierungsgebiet
Altstadt, Freyung und östliche Vorstadt beschlossen.