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Stand: Samstag, 27. April 2024 um 14:56 Uhr
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Sanierungsgebiet Altstadt, Freyung und östliche Vorstadt: Verwirrung über Schreiben vom Grundbuchamt

Aktuell bekommen die Anwohnerinnen und Anwohner des Sanierungsgebiets Altstadt, Freyung und östliche Vorstadt Schreiben vom Amtsgericht Weiden hinsichtlich der Eintragung ihrer Anwesen ins Grundbuch. Dies verunsichere einige Anwohner. Bürgermeister Sebastian Dippold klärt nun auf. 
 
„Dass der Stadtrat die Sanierungssatzung des Sanierungsgebiets Altstadt, Freyung und östliche Vorstadt beschlossen hat, liegt schon etwas zurück", erwähnt Bürgermeister Sebastian Dippold, „dass das Schreiben zum jetzigen Zeitpunkt für Verwirrung sorgen kann, ist verständlich". 
 
 
Rahmenplan Sanierungsgebiet „Altstadt, Freyung und nordöstliche Vorstadt". Bild: Stadt Neustadt. 
 
Die Eintragung ins Grundbuch der etwa 240 Anwesen im Sanierungsgebiet Altstadt, Freyung und östliche Vorstadt vollzieht das Amtsgericht aufgrund der Sanierungssatzung, informiert Christian Schell, zuständig für die Stadtentwicklung der Stadt Neustadt. „Die Eintragungen haben in den letzten Wochen begonnen, sind aber noch nicht vollständig abgeschlossen. Das Amtsgericht informiert die Anwohner nun darüber mit einem Schreiben vom Grundbuchamt". Noch nicht alle Anwohner hätten dieses Schreiben erhalten. „Uns haben nun Anrufe verunsicherter Anwohner erreicht", so Dippold, „das Schreiben ist in lupenreinem Amtsdeutsch verfasst und nicht ganz einfach zu verstehen". 
 
Durch die Eintragung ins Grundbuch erhält die Stadt Neustadt das Vorkaufsrecht für die Anwesen, die im Sanierungsgebiet liegen. „Das ist beispielsweise am Stadtplatz seit Generationen so", erwähnt Dippold, „wenn ein Anwesen im Sanierungsgebiet verkauft wird, haben wir das Vorkaufsrecht, brauchen dafür allerdings einen triftigen, einen öffentlich-rechtlichen Grund und soweit ich weiß, hat es das noch nicht gegeben, die Stadt kann niemanden zum Verkauf zwingen und auch niemandem sein Anwesen wegnehmen".  
 
Die Eintragung ins Grundbuch der Anwesen im Sanierungsgebiet habe für die Anwohner Vorteile, merkt Schell an. „Durch den Sanierungsvermerk besteht die Möglichkeit, städtebauliche Förderungen zu beantragen und auch von Seiten der Stadt gibt es hier ein kommunales Förderprogramm, was beispielsweise Fassaden und Fenster angeht." 
 
Das eigentliche Verfahren mit Beteiligung der Öffentlichkeit und öffentlich-rechtlicher Träger laufe schon seit 2021, so Schell, im Sommer letzten Jahres habe es dazu eine Infoveranstaltung gegeben, auch Flyer seien verteilt worden. Zudem sei die Sanierungssatzung unter anderem im Internet bekannt gemacht worden.In seiner Sitzung vom 8. November 2023 hatte der Stadtrat die Sanierungssatzung zum Sanierungsgebiet Altstadt, Freyung und östliche Vorstadt beschlossen.
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